GESETZE

GESETZE DES STAATES

KAPITEL I - ORDNUNG & AMT

§1 – Ruhestörung
Lautes Randalieren oder Stören der öffentlichen Ruhe ist verboten.

§2 – Respektlosigkeit gegenüber Amtsträgern
Beleidigungen oder Widerstand gegen Sheriffs, Marshals, Army oder andere staatlichen Bediensteten sind strafbar.

§3 – Amtsanmaßung
Sich als Sheriff, Marshal, Army oder Beamter auszugeben, ist verboten.

§4 – Korruption
Bestechung von Amtsträgern oder deren Annahme ist ein schweres Verbrechen.

§5 – Missbrauch von Amtsgewalt
Gesetzeshüter, die ihre Macht missbrauchen, können ihres Amtes enthoben werden.

§6 – Durchsuchung durch die Obrigkeit
Der Staat und seine Diener sind befugt, das Haus eines Bürgers zu durchsuchen, jedoch nur mit einem Durchsuchungsbefehl, dieser muss vorgezeigt werden.
Eine Durchsuchung ohne richterlichen Befehl ist nur zulässig, wenn Gefahr im Verzug vorliegt und sofortiges Handeln erforderlich ist, um Schaden abzuwenden.

KAPITEL II – WAFFEN & GEWALT

§1 – Schusswaffengebrauch
Das Abfeuern von Waffen in Städten ist verboten, außer an Schießständen innerhalb der Städte.

§2 – Messerstecherei
Der Angriff mit Messern oder Stichwaffen ist strafbar.

§3 – Körperverletzung
Prügeleien oder gewalttätige Übergriffe sind untersagt.

§4 – Versuchter Mord
Schwere Angriffe mit Tötungsabsicht sind streng bestraft.

§5 – Duelle
Duelle sind nur mit beiderseitigem Einverständnis und außerhalb von Städten erlaubt.

§6 – Brandstiftung
Das vorsätzliche Legen von Feuer ist streng verboten.

§7 – Selbstjustiz
Selbstjustiz ist verboten.

KAPITEL III – EIGENTUM

Hab & Gut
Jedem amerikanischen Bürger ist das Recht zugesprochen, sein Hab, Gut und Land gegen jegliche widerrechtliche Anmaßung oder Übergriff zu verteidigen. Wo es erforderlich ist, mag der Bürger hierbei auch zur Waffe greifen, auf dass er und die Seinen unversehrt bleiben.

§1 – Taschendiebstahl
Das Stehlen kleiner Gegenstände wird mit Arrest bestraft.

§2 – Pferdediebstahl
Das Stehlen von Pferden gilt als schweres Verbrechen.

§3 – Viehdiebstahl
Rinder, Schafe oder Ziegen zu stehlen, ist strafbar.

§4 – Waren Raub
Händler oder Transporte auszurauben, ist verboten.

§5 – Plünderung
Das Durchsuchen von Bewusstlosen und Eigentum anderer ist strafbar.

§6 – Einbruch
Das Aufbrechen und widerrechtliche Betreten von Häusern/Gebäuden ist verboten.

§7 – Raub
Mit Gewalt Eigentum zu erlangen, ist strafbar.

§8 – Bankraub
Überfälle auf Banken sind strafbar.

§9 – Hehlerei
Der Handel mit gestohlener Ware ist verboten.

KAPITEL IV – ÖFFENTLICHE ORDNUNG

§1 – Öffentliche Trunkenheit
Wer betrunken Ärger macht, kann eingesperrt werden.

§2 – Unzucht in der Öffentlichkeit
Sittenwidriges Verhalten in der Öffentlichkeit ist untersagt.

§3 – Unerlaubte Versammlung
Menschenansammlungen mit gewalttätiger Absicht sind verboten.

§4 – Provozierte Schlägereien
Absichtliche Anstiftung zu Prügeleien ist strafbar.

§5 – Störung des Gottesdienstes
Kirchliche Handlungen dürfen nicht gestört werden.

§6 – Maskierungsverbot
Das Tragen von Masken in staatlichen Gebäuden und während der Ausübung eines Gewerbes ist untersagt.

§7 – Grabschändung
Das Öffnen, Plündern oder Stören von Gräbern ist im gesamten County verboten.

§8 – Schutzgebiet Amberino
Das Gebiet von Amberino wird als Schutzgebiet der Natives anerkannt. Natives sind in den Städten des Countys für Handelsgeschäfte und kurze Aufenthalte geduldet, solange sie die örtliche Ordnung wahren.

§9 – Tierschutz
Das Töten, Verletzen oder Quälen von Nutztieren oder Haustieren ist untersagt.

§10 – Bürgerwehr
Darüber hinaus steht es der Zivilbevölkerung zu, sich in Eintracht und geschlossenem Bund zur Bürgerwehr zusammenzufinden, um ihre Städte, Dörfer und Siedlungen gegen Bedrohung und Unrecht zu schützen. Wo die Not es gebietet, mag auch die bewaffnete Verteidigung in Anspruch genommen werden.

KAPITEL V – HANDEL & WIRTSCHAFT

§1 – Alkoholschmuggel
Herstellung oder Verkauf von Alkohol ohne Erlaubnis ist untersagt.

§2 – Arzneimittelbetrug
Der Handel mit falschen oder geklauten Heilmitteln ist strafbar.

§3 – Preiswucher
Überhöhte Preise für lebensnotwendige Güter sind verboten.

KAPITEL VI – TRANSPORT & VERKEHR

§1 – Reiten in Städten
Pferde dürfen in Städten nur langsam geritten werden.

§2 – Wagenrennen
Wagen- oder Pferderennen in Städten sind verboten.

§3 – Betrunkenes Reiten
Reiten unter Alkoholeinfluss ist verboten.

§4 – Gewerbliche Auslage
Gewerbetreibende sind berechtigt, in ihrer Auslage ausschließlich branchenbezogene Produkte anzubieten. Hiervon ausgenommen: Gemischtwarenläden.

KAPITEL VII – BANDEN & KRIMINALITÄT

§1 – Bandenbildung
Zusammenschlüsse mit kriminellen Zielen sind verboten.

§2 – Unterstützung von Gesetzlosen
Wer Banditen Unterschlupf gewährt, wird bestraft.

§3 – Kopfgeldflucht
Das Entziehen vor der Verhaftung kann die Strafe erhöhen.

§4 – Geiselnahme
Das Festhalten von Personen gegen ihren Willen ist ein Kapitalverbrechen.

§5 – Verschwörung
Absprachen zum Begehen von Verbrechen sind strafbar.

§6 – Drogenbesitz und -handel
Der Erwerb und Handel sowie Besitz von Kokain, Opium und halluzinogenen Pilzen ist untersagt. Zuwiderhandlungen gelten als Straftat und werden entsprechend geahndet.